Wiederbeleben ja oder nein?



Wer muss wann reanimieren und wann darf man nicht reanimieren?


In der letzten Zeit wurde in der Tagespresse öfters über einen neuen Stempel „no cpr“ (www.nocpr.ch) berichtet. Dieser soll im Falle eines Kreislaufstillstands verhindern, dass mit der Reanimation der gestempelten Person begonnen wird. Diese neu vermarktete „Willensäusserung per Stempel“, auf eine mögliche Reanimation in jedem Fall zu verzichten, hat insbesondere bei den Rettungskräften zu einer Verunsicherung geführt.

Die Bestrebungen auf diesem Gebiet sind nicht neu. Deshalb hat sich sowohl das Swiss Resuscitation Council SRC (Rat für Wiederbelebung), wie auch die Schweizerische
Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin SGNOR bereits seit einigen Jahren intensiv mit diesem Thema beschäftigt und aktiv bei der Ausarbeitung von diesbezüglichen
Richtlinien mitgeholfen. Eine Arbeitsgruppe der Schweiz. Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW in welcher auch Entscheidungsträger unsere beiden Organisationen vertreten waren, haben sich auf folgende Reanimationsrichtlinien geeinigt und halten fest:

Gemäss geltendem Recht besteht in einer Notfallsituation eine allgemeine Pflicht zur Hilfeleistung. Dabei werden an Ärzte und Fachpersonen des Gesundheitswesens ihren Fachkenntnissen entsprechend höhere Anforderungen gestellt als an medizinische Laien.

Ist in der Notfallsituation der Wille der betroffenen Person nicht bekannt und kann der mutmassliche Wille nicht rechtzeitig erfragt werden, muss vom Lebenswillen des Patienten aus gegangen werden.


Der Wille des Patienten ist jedoch auch in einer Notfallsituation verpflichtend für die behandelnden Personen. Bestehen klare Hinweise, dass eine Person Wiederbelebungsversuche ablehnt, so dürfen keine Reanimationsmassnahmen durchgeführt werden.


Stellt sich dies erst im Laufe der Reanimationsbemühungen, z.B. anhand einer Patientenverfügung, heraus, muss die Reanimation abgebrochen werden.

Wichtig ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass der Stempel allein nicht genügt. Es muss in jedem Fall zusätzlich eine gültig unterschriebene Patientenverfügung mitgeführt werden.

Sowohl SGNOR als auch SRC empfehlen, diese Richtlinien zu befolgen.


Übrigens:

CPR ist die heute gängige Abkürzung für cardiopulmonary resuscitation

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